Vorbemerkung
Das Corpus iurisprudentiae Romanae ist ein Versuch, die Quellen des römischen Rechts in einem digitalen Repertorium zu sammeln und in maschinenlesbarer Form etwa für korpuslinguistische Studien zu erschließen. Die Texte sollen zudem aber auch für die digitale Recherche zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck können sie auf diesen Seiten in einer ersten Fassung mit dem Browser abgerufen werden.
In diesem Corpus sind bislang nur die Digesten Justinians enthalten. Der lateinische Text ist eine überarbeitete Fassung der in der »Romtext«-Datenbank vom Hofrat Dr. Josef Menner bereitgestellten Transkription von der Digestenausgabe Theodor Mommsens. Den Text hatte Menner zunächst der Großausgabe von 1870 entnommen, dann aber auch die zuletzt von Paul Krüger bearbeitete Handausgabe auf Unterschiede durchgesehen und diese im Text gekennzeichnet. Diese Kennzeichnungen wurden bei der Überarbeitung für dieses Corpus anhand der Großausgabe und der 20. Aufl. (1968) der Handausgabe geprüft und vereinheitlicht. Nicht besonders gekennzeichnet ist die zur Handausgabe hin erfolgte Umstellung von »u« zu »v« vor Vorkalen. Auch bei der Fragment- und Paragrapheneinteilung wird ohne besondere Kennzeichnung der Handausgabe gefolgt. Im Übrigen sind die (erfassten) Unterschiede im Text mit eckigen und spitzen Klammern gekennzeichnet.
Das Corpus ist eine Kompilation, die den lateinischen Text mit verschiedenen anderen Informationen verbindet. So wird neben dem lateinischen Text auch die Übersetzung ins Englische von S. P. Scott angezeigt (The Civil Law, Cincinnati 1932, 17 Bd.). Obwohl die Ausgabe Mommsens schon einige Jahrzehnte alt war, verwendete Scott noch einen älteren Text. Auch sonst ist die Übersetzung ernster Kritik ausgesetzt gewesen und kann nur als ein erster Zugang zum Text dienen. In das Corpus wurde sie aufgenommen, weil keine andere verfügbar war. Da Scott einen älteren Text verwendete, musste die Fragment- und Paragrapheneinteilung vielerorts an die Einteilung von Mommsen angepasst werden.
Das Corpus umfasst aber noch weitere Elemente. Zunächst sind zu jedem Titel Links zu den entsprechenden Seiten in den Digitalisaten von Mommsens Großausgabe und der älteren deutschen Übersetzung von Otto, Schilling und Sintenis enthalten. Weiterhin wurden die Stellenregister zunächst der Sammlung der Entscheidungen des Bundes- und Reichsoberhandelsgerichts und Windscheids Pandektenlehrbuch erfasst, sodass hier nun zu einer Stelle entsprechende Verweise angezeigt und die Digitalisate der Fundstellen verlinkt werden können.
Auf der Seite des Index titulorum findet sich vor der Auflistung der Digestentitel eine ›Landkarte‹, auf der die 430 Titel entsprechend ihrer Buchstabenzahl Platz finden. So kann man sich eine Vorstellung von der ›räumlichen‹ Ausdehnung einzelner Titel und zugleich deren Lage im Gesamtwerk verschaffen. Es ist auch möglich, dort direkt einen Titel anzuklicken, um seinen Inhalt anzeigen zu lassen.